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WOHNEN IM ALTER
Wo kann ich finanzielle Förderung erhalten?
Bevor Sie einen Umbau für Ihr Haus oder Ihre Wohnung
in Auftrag geben, sollten Sie prüfen, bei welchen
unterschiedlichen Kostenträgern Sie möglicherweise
Finanzmittel beantragen können.
Zuschüsse, in der Regel über zinsgünstige Darlehen
zur Wohnungsanpassung, vergibt die Bundesregierung
beispielsweise im Rahmen ihrer Förderprogramme
„Altersgerecht umbauen“ und „Wohnraum
modernisieren“. Diese werden von der KfW-Förderbank
gewährt. Mehr dazu kann Ihnen Ihre Hausbank
sagen oder klicken Sie sich im Internet durch: www.
kfw.de
Der Kreis Heinsberg fördert mit Darlehen des Landes
Nordrhein-Westfalen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung
von Barrieren in Haus oder Wohnung.
Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Bauen und Wohnen
Tel.: 02452/13-0
Altersgerechter Umbau in der Mietwohnung?
Falls Sie in einer Mietwohnung Wohnungsanpassungsmaßnahmen
vornehmen möchten, müssen Sie vorher
dazu Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter ansprechen
und eine Zusage für die baulichen Maßnahmen
einholen!
Da Sie laut Mietvertrag verpflichtet sind,
den ursprünglichen Zustand auf eigene
Kosten wiederherzustellen,
sollten Sie
schriftlich vereinbaren, dass auf einen Rückbau verzichtet
wird, wenn Sie ausziehen.
Wohnen und Mieterschutz
Wohngeld
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben
Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld (Mietbeihilfe).
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung,
kann unter bestimmten Voraussetzungen
Wohngeld (Lastenzuschuss) gewährt werden.
Information:
Stadtverwaltung, Erkelenz
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Wohngeldstelle
Tel.: 02431/85-231 oder -232
Wohnberechtigungsbescheinigung
Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen benötigen
Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Information:
Stadtverwaltung, Erkelenz
Baubetriebs- und Grünflächenamt/
Wohnbauförderung, Zimmer 335
Tel.: 02431/85-342 oder 02431/85-289
/kfw.de