1
2
3
4
5
6
7
8
52
KRANKHEIT · HILFE · PFLEGE
„Pflegefall – was tun“
(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein
Sturz – und jemand aus der Familie, dem Freundes-
oder Bekanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig.
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen
Lebensabschnitten auftreten.
Was ist zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?
Leistungen beantragen
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch
nehmen muss, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse.
Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse.
Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn
oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu
bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse
gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder
einen unabhängigen Gutachter bzw. eine unabhängige
Gutachterin mit der Begutachtung zur Feststellung
der Pflegebedürftigkeit.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung.
Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter
und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes
MEDICPROOF.
Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge
auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Bei
einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären
Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz
oder während einer ambulant-palliativen Versorgung
muss die Begutachtung innerhalb einer Woche durchgeführt
werden, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren
Versorgung erforderlich ist oder wenn Pflegezeit
oder Familienpflegezeit beantragt werden soll. Befindet
sich die pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung,
ohne palliativ versorgt zu werden, und wird
die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit
beabsichtigt, gilt eine Bearbeitungsfrist von
zwei Wochen.
Checkliste
1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder
einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung.
Selbstverständlich kann dies auch ein Familienmitglied
oder eine Person aus Ihrem Freundes-
oder Bekanntenkreis übernehmen, wenn Sie dieser
Person eine Vollmacht geben.
2. Nach Eingang des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung
übermittelt Ihnen die Pflegekasse
eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen
der zugelassenen Pflegeeinrichtungen.
3. Sie haben darüber hinaus einen Anspruch auf frühzeitige
und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen
und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse.
Der Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere
Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegekräfte,
sofern Sie zustimmen. Sobald Sie Ihren Antrag auf
Leistungen gestellt haben, bietet Ihnen die Pflegekasse
einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung
an. Die Pflegeberatung muss innerhalb von
zwei Wochen durchgeführt werden. Die Pflege
/www.bundesgesundheitsministerium.de)