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KRANKHEIT · HILFE · PFLEGE
kasse benennt Ihnen außerdem einen Berater oder
eine Beraterin, der oder die persönlich für Sie zuständig
ist. Davon abweichend kann Ihnen die
Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen,
in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen
benannt sind. Sie können den Beratungsgutschein
innerhalb von zwei Wochen bei
einer der benannten Beratungsstellen einlösen. Auf
Ihren Wunsch kommt der Berater oder die Beraterin
auch zu Ihnen nach Hause.
Wenn es in Ihrer Region einen Pflegestützpunkt
gibt, können Sie sich ebenso an diesen wenden.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Die private Pflege-Pflichtversicherung bietet die
Pflegeberatung durch das Unternehmen „COMPASS
Private Pflegeberatung“ an. Die Beratung erfolgt
bei Ihnen zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung,
im Krankenhaus oder in einer
Rehabilitationseinrichtung.
4. Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt
haben, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK)
oder einen anderen unabhängigen Begutachtungsdienst
mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer
Pflegebedürftigkeit.
5. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen
Verrichtungen Sie Hilfe benötigen (zum Beispiel
beim Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel
Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben
sind wichtig für die Begutachtung seitens des MDK
oder durch andere unabhängige Begutachtungsdienste.
6. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der
Begutachtung anwesend zu sein.
7. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die
Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt
werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich
auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes
zurückgreifen wollen.
8. Ist die Pflege zu Hause auch dann nicht möglich,
wenn Sie das Betreuungsangebot einer örtlichen
Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung nutzen, so
können Sie sich über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen
informieren und beraten lassen.
9. Bei allen Fragen stehen Ihnen die Pflegeberaterinnen
und Pflegeberater Ihrer Pflegekasse sowie die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte
vor Ort zur Verfügung. Informationen erhalten
Sie auch beim Bürgertelefon und beim Beratungsservice
für Gehörlose und Hörgeschädigte
des Bundesministeriums für Gesundheit.
Privat Versicherte können sich an das Versicherungsunternehmen
wenden, bei dem sie versichert sind,
oder an folgende Stellen:
Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln
www.pkv.de
COMPASS Pflegeberatung
Tel.: 0800/1018800
/www.pkv.de