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WENN DAS GELD NICHT REICHT …
7.5 Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei der
Pflegekasse zu beantragen. Ist Ihnen die Adresse unbekannt,
hilft Ihnen Ihre Krankenkasse gern weiter
und verbindet Sie mit der zuständigen Pflegekasse.
Achten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung, da das
Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend
ist.
Werden die Leistungen bei der Pflegekasse beantragt,
prüft diese zunächst, ob und in welchem Umfang Sie
als pflegebedürftig eingestuft werden können. Zu diesem
Zwecke besucht Sie ein Arzt, eine Pflegefachkraft
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
(MDK) oder ein anderer unabhängiger Gutachter und
erstellt ein entsprechendes Gutachten.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, werden
Sie in einen Pflegegrad eingestuft:
■■ Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
■■ Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
■■ Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
■■ Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
■■ Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit
besonderen Anforderungen an die
pflegerische
Versorgung
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden
sich je nach Pflegegrad.
Leistungshöhen (Stand 1.1.2017, monatlich, in Euro)
Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege
1 125,– *) 0,– 0,– 125,–
2 316,– 689,– 689,– 770,–
3 545,– 1.298,– 1.298,– 1.262,–
4 728,– 1.612,– 1.612,– 1.775,–
5 901,– 1.995,– 1.995,– 2.005,–
ambulant (teil-)stationär
*) als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht