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VERSCHIEDENE LEBENSLAGEN, RAT UND EMPFEHLUNGEN
8.1 Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- und Patientenverfügung
Jeder von uns kann aufgrund
einer Erkrankung, eines Unfalls
oder altersbedingten körperlichen
und geistigen Beschwerden
in seinen
Fähigkeiten eingeschränkt
werden. Tritt ein
solcher Fall ein, ergeben sich
oft vielfältige Probleme. Es
muss geklärt werden, wer das Vermögen verwaltet und
die Bankgeschäfte erledigt oder für geeignete ambulante
Hilfe sorgt, gegebenenfalls sogar einen Platz in
einem Wohn- oder Pflegeheim organisiert.
Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der
Betroffene, bedingt durch seinen schlechten gesundheitlichen
Zustand, nicht mehr in der Lage ist, ein
menschenwürdiges Leben zu führen. Eine Patientenverfügung
hilft, den Willen des Betroffenen richtig umzusetzen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere
Personen benannt, die im Bedarfsfall handeln sollen.
Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die
auch ausdrücklich in dem Dokument benannt sind.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an
Selbstbestimmtheit. Neben rechtlichen und finanziellen
Angelegenheiten kann zum Beispiel für den Fall
einer Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorgeschlagen
werden, die die Betreuung übernehmen soll. Eine
Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache.
Man sollte deshalb bedenken, dass es im Notfall vielleicht
keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtigten
zu kontrollieren oder ihn kontrollieren zu lassen.
Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen
Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben
werden. Es ist ratsam die Vollmacht notariell
bestätigen zu lassen.
Amtsgericht Erkelenz
Konrad-Adenauer-Platz 3, Tel.: 02431/96020
www.ag-erkelenz.nrw.de
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt den Willen einer Person
wieder, wie im Krankheitsfall von den Ärzten mit sogenannten
lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen
werden soll.
Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen ist
eine schwerwiegende Entscheidung. Beim Für oder
Wider einer Patientenverfügung ist eine vorherige Absprache
mit dem behandelnden Arzt sinnvoll.
Auskunft und Beratung:
Amtsgericht Erkelenz
Konrad-Adenauer-Platz 3, Tel.: 02431/96020
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Sozialdienst Kath. Frauen und Männer e. V.
Region Heinsberg, Westpromenade 13
Tel.: 02431/96000
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